Rechtsprechung
BGH, 29.05.1954 - VI ZR 112/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,3941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus BGH, 29.05.1954 - VI ZR 112/53
Bei dieser Sachlage lässt die Annahme des Berufungsgerichts, dass das Verschulden des Zweitbeklagten ein grobes gewesen sei, einen Rechtsirrtum nicht erkennen, zumal da die frage, ob ein festgestelltes Verschulden ein grobes ist, im Wesentlichen als Tatfrage grundsätzlich einer Nachprüfung in der Revisionsinstanz entzogen ist (vgl. BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] [16]). - BGH, 05.11.1953 - 3 StR 504/53
Auszug aus BGH, 29.05.1954 - VI ZR 112/53
Demgegenüber hat aber in einer späteren Entscheidung (BGHSt 5, 168 [BGH 05.11.1953 - 3 StR 504/53] [170] = DAR 1954, 46 Nr. 30) derselbe Strafsenat des Bundesgerichtshofs ausgesprochen, bei einem Blutalkoholgehalt von 1 %o pflege die Leistung des Kraftfahrers bereits so beeinträchtigt zu sein, dass die meisten Menschen fahruntüchtig seien. - BGH, 10.04.1954 - VI ZR 61/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.05.1954 - VI ZR 112/53
Zwar ist der Revision zuzugeben, dass das Berufungsgericht bei der Schätzung des Reineinkommens, das der Verunglückte hätte erzielen können, wenn er am leben geblieben wäre, auch die Kirchensteuer von dem zugrundezulegenden entgangenen Bruttoeinkommen abzuziehen hat (BGH VersR 1954, 277).